LRS-Klasse oder Einzelförderung? Was Eltern beachten sollten.

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LRS-Klasse – ja oder nein? Solche Anfragen erhalten wir häufiger von verunsicherten Eltern, wenn es um die Entscheidung geht, das Kind in eine LRS-Klasse zu schicken, oder nicht. In Sachsen und Thüringen gibt es bis heute, trotz Inklusion, LRS-Sonderklassen. Sollte die LRS-Einschätzung an den LRS-Stützpunkten der Stadt Dresden und im Umland „auffällig“ bzw. „grenzwertig“ sein, erhalten Eltern eine Empfehlung für eine LRS-Klasse. In der Fachwelt gibt es für diese Dehnungsklassen (Beginn in der 3. Klasse bis Ende der 4. Klasse) wenig Konsens. Einige Fachleute sind dafür – andere sprechen sich gegen diese „Sonderschulen“ aus. Aus wissenschaftlicher Perspektive werden wir uns das für und wider dieser LRS-Klassen genauer ansehen.

LRS-Klassen bedeuten Exklusion – keine Inklusion

Es ist ein heikles Unterfangen, Grundschüler aus dem gewohnten Lernumfeld wieder herauszunehmen. In der Regel haben sich die Schüler in dieser Phase schon gut an das Umfeld der Klasse gewöhnt. Sie haben eine Lehrer-Schüler-Beziehung entwickelt und sind meistens gut im Klassenverband integriert. Mit Sicherheit gibt es, je nach Schule, unterschiedliche Erfahrungen. Jedoch sind wir überzeugt: Eine Herausnahme des Kindes aus der Klasse bedeutet Exklusion statt Inklusion. Soziologisch gesehen verpasst man damit dem Kind ein „LRS-Etikett“, was diesem dann langfristig vermittelt, dass es als schwach oder gestört abgestempelt wird. Man bezeichnet dies „Selbstetikettierung“ – indem aufgrund schwächerer Leistungen im Schriftspracherwerb dem Kind ein krankhaftes oder gestörtes, von der Norm abweichendes, Selbstbild vermittelt wird. LRS-Klassen bedeuten für den Schüler aus dieser Sicht – Exklusion – und eben keine Inklusion. Diese Separierung wird sich unweigerlich auf das Selbstwertgefühlt (Selbstbild) der Kinder auswirken. Nicht wenige Kinder entwickeln durch diese LRS-Klassen erst recht Verhaltensprobleme und psychosomatische Erkrankungen. Sie zeigen oft Versagensängste, Demotivation, Wutausbrüche und depressive Verstimmungen.

LRS-Klassen begünstigen Störungen im Sozialverhalten

Nach unseren Beobachtungen begünstigen diese LRS-Sonderklassen Störungen im Sozialverhalten. So beobachteten wir an unserem Institut in den letzten Jahren, dass sich diese Kinder selten optimal entwickeln können. Wir sagen, die Ablehnung einer LRS-Klasse ist für die gesamte Entwicklung der Kinder hilfreicher. Betroffene Kinder können im gewohnten Lernumfeld verbleiben, damit erleben sie Inklusion und können dazu separat außerschulisch gefördert werden. In vielen Fällen erleben Kinder ohne den Besuch einer LRS-Klasse eine gute Entwicklung.

LRS-Klassen können keine differenzierte Einzelhilfe leisten

Zudem ist uns in den letzten Jahren aufgefallen, dass die Förderung der Kinder in den LRS-Klassen sehr unterschiedlich ist. Scheinbar gibt es keine einheitlichen Förderkonzepte. Bei Klassenstärken von rund 12 – 14 Kindern ist eine differenzierte Förderung unrealistisch. Kinder lernen in diesem Dehnungsjahr zwar den Schulstoff langsamer, was ein Aspekt wäre, der für eine solche Beschulung spricht. Dennoch sind damit die Probleme nicht langfristig in den Griff zu bekommen. Kinder mit LRS oder Legasthenie lassen sich im Hinblick auf ihre Lernschwierigkeiten und ihre Entwickelung nicht vereinheitlichen, sie sind unterschiedlich. Häufig brauchen diese Kinder einen längeren Zeitraum und umfassendere Einzelförderung, als es in den LRS-Klassen möglich ist. Dazu kommt, dass die Ursachen der Lese-Recht-Schreibschwächen meist nicht unterschieden werden, was ebenfalls gegen eine LRS-Klasse spricht. Die Ursachen der Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb sind nämlich vielfältig und müssen für eine gute schulische Entwicklung mit berücksichtig werden. Im Bildungswesen existiert einzig der Sammelbegriff „LRS“, was das Differenzieren erschwert, und darum muss eine LRS-Klasse nicht für jedes Kind hilfreich sein. Nur wenn die Ursachen der individuellen Schwächen richtig erkannt werden, besteht eine Chance, dass die betroffenen Kinder sich entsprechend ihrer Ressourcen entwickeln können. Dies ist aber leider in unserem Bildungswesen nicht geben.

LRS-Klassen aus dem Aspekt der Menschenwürde

Außerdem ist es auch eine ethische Frage, Kinder in diesen LRS-Klassen zu separieren! Andersherum gefragt – verletzt man nicht die Würde unserer betroffenen Kinder, wenn man sie in Sonderklassen separiert? Eltern müssen abwägen, was für ihr Kind das Beste ist. Denn Eltern haben das Recht, sich gegen eine LRS-Klasse zu entscheiden. Und so sollten Eltern sich auch nicht von den Schulen unter Druck setzen lassen. Eltern können und sollen sich frei entscheiden – dafür oder dagegen.

Fazit:

Wenn Eltern sich bei der Einschätzung unsicher sind, sollten sie sich eine zweite Meinung einholen, um das Beste für ihr Kind zu entscheiden. Dann können sie sich entweder für eine LRS-Klasse oder Einzelförderung entscheiden.

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