Legasthenie und im Studium
Am 07. Juni 2015 erschien mit der Gleichen Überschrift, ein Artikel zum Thema: Legasthenie im Studium bei der Süddeutschen Zeitung – der nicht unkommentiert, so stehen bleiben darf. Viele Behauptungen im Artikel sind fachlich nicht richtig dargestellt und rücken uns Legastheniker in ein falsches Licht.
Das fast jeder 200. Student von einer Legasthenie betroffenen sein könnte, spiegelt nicht die Realität von legasthenen Studenten wieder – weil, viele Legastheniker ein Studium ohne Legasthenie-Attest und Nachteilsausgleich an Unis und Fachhochschulen absolvieren. Die Dunkelziffer muss wesentlich höher sein! Daher ist die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes dafür nicht aussagenkräftig. Nur ein sehr geringer Teil der Studenten kümmert sich, um einen Nachteilsausgleich. Ein Großteil kümmert sich häufig vor den der Prüfungen, um die Abschlussarbeit erfolgreich abzuschließen. So beobachten wir die Entwicklung in Dresden und Mitteldeutschland.
An den Hochschulen sind die Regelungen sehr unterschiedlich. Nicht alle erwarten von Studenten eine Attestierte Behinderung bzw. eine Beeinträchtigung von mindestens 30 Prozent. Da Hochschulen bis hin zu Berufsfachschulen sehr unterschiedlich mit den Problemen umgehen, drum ist die Gewährung eines Nachteilsausgleiches sehr unterschiedlich. In der Regel wird auch hier in Sachsen und Mitteldeutschland eine Zeitzugabe bei schriftlichen Arbeiten von 20-30 Prozent gewährt. Nicht alle Hochschulen und Berufsfachschulen kennen die Bezeichnung: Legasthenie, viele benutzen den Begriff LRS, wie er im Bildungswesen üblich ist. Dieser wird auch nicht als Behinderung verstanden, sondern lediglich als Lese-Rechtschreibschwäche.
Artikel bezieht sich auf die klinisch-psychologische Definition der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) (nach der WHO, ICD-10) indem beschrieben wird: „Sie ist eine dauerhafte und genetische bedingte Behinderung.“ Dies ist eine sehr gewagte These, die in der breiten Fachwelt unabhängig vom pharmanahen Bundesverband Legasthenie, keinen Konsens findet. Wie es erst neulich in der in der Stellungnahme der LegaKids-Stiftung vom 15.05.2015 der klinischen Leitlinien zu lesen war. Das eine Legasthenie eine Behinderung sein soll, ist als Verletzung der Menschenwürde zu sehen. Wir Legastheniker brauchen keinen Behindertenstatus!
Das sich Legastheniker häufiger als dumm empfinden, liegt nicht an der Legasthenie als solches, sondern viele verstecken sich mit ihren Problemen und bekennen sich nicht zu dieser Schwäche. Diese Schwäch ist lediglich als spezielles Persönlichkeitsmerkmal zu sehen: Der eine kann gut Geige spielen, der andere baut Computer zusammen. Die Begabungen der Menschen sind verschieden, die Ausprägungen und Ursachen dieser sind es Schwächen auch. Sie sind nicht therapierbar sondern mit qualifizierter Förderung zu bewältigen. Leider haben viele bis zum Erwachsenenalter, nicht die Möglichkeit gehabt, die Schwierigkeiten zu bewältigen. Und haben als Folge, seelische Probleme entwickelt. Weil, das Bildungswesen nicht genauer hingesehen hat. In der Praxis kennen wir keinen Legastheniker der als Therapiert gilt! Dazu brauchen wir einen besseren lösungsorientierten Ansatz: „Eine Legasthenie ist kein Leiden, sondern man sollte sich auf die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten konzentrieren, um sie zu bewältigen. Das klappt erfahrungsgemäß bei Studenten, sie benötigen dazu viel Eigeninitiative und Durchhaltevermögen – dazu müssen sie befähigt werden, das kann eine gute Einzelförderung mit flankierenden Persönlichkeitscoaching erfahrungsgemäß leisten.
Daher ist auch der Nachteilsaugleich strittig, denn Legastheniker müssen nach dem Studium in der Arbeitswelt ihren Alltag meistern. Daher müssen sie die Schwäche kompensieren, kein Arbeitgeber wird einen Legastheniker mit Behinderten-Status einstellen – dafür kämpf der BVL seit langer Zeit dafür. Es ist gut, dass es in der Praxis so nicht funktioniert.
Ein Behinderten-Status bei uns Legasthenikern, ist totaler Unsinn und bringt uns keine Chancengleichheit sondern rückt uns in ein falsches Licht. Dieser Ansatz der Legasthenie, den der BVL vertritt ist aus menschenrechtlichen und ethischen Gründen abzulehnen. In der Praxis gibt es nur wenige Legastheniker die diesen Status gern hätten. Dieser Ansatz gehört in die Mottenkiste, weil er uns nicht weiterbringt.