Sehr schön! Wir haben wieder einmal Grund zur Freude! Eine staatliche Grundschule in Dresden, hat unser Gutachten und den empfohlenen Nachteilsausgleich akzeptiert, obwohl der Schüler in eine LRS-Klasse sollte.
Die Eltern waren gegen die Entscheidung der Schule, das Kind in so eine Sonderklasse zu schicken. Nicht selten üben Schulen Druck auf Eltern nach einer einem positiven LRS-Feststellungsverfahren aus. Eltern müssen diesen Druck aber nicht nachgeben, weil Eltern das Recht haben, sich für oder gegen eine LRS-Klasse zu entscheiden. Entscheiden sich Eltern dagegen, ist die Schule auch in der Pflicht diese zu respektieren und dem Schüler einen Nachteilsausgleich zu gewähren.
In einem Fall haben wir es neulich erlebt, das die Schule einlenkte. Nun hat der Schüler die Chance, weiter in seine gewohnte Schulklasse zu gehen. Es ist schön, wenn Schulen zum Wohl des Kindes unsere fachlichen Einschätzungen akzeptieren. So erhält der Schüler entsprechend seiner individuellen Ressourcen seine Schwäche, außerschulisch auszugleichen. Was sich stabilisierend auf sein Selbstbild und die Lernmotivation auswirken wird.
Nach unseren Erfahrungen aus der Praxis und Forschung, beobachten wir das legasthene Kinder oder von LRS-Betroffene sich ohne einer Sonderklasse, besser entwickeln können. Weil, sie im gewohnten Lernumfeld bleiben können. Denn eine frühe Separation, in eine LRS-Klasse ist nicht nur, ethisch bedenklich sondern wissenschaftlich umstritten. Uns sind bisher Beobachtungen bis in das Erwachsenenalter bekannt, wo sich diese Beschulungsform negativ auf die schulische Entwicklung auswirkte.
Denn eine LRS-Klasse im Lebenslauf, kann häufig auch bei intelligenten Legasthenikern den Weg auf ein Gymnasium oder Berufsausbildung verbauen. Daher ist es ratsam, dass Eltern diese Entscheidung mit Weitsicht auf die künftige Entwicklung treffen.